Freilufts Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss, Rücktritt & mehr
Lesen Sie hier die vertraglichen Regelungen zwischen Freiluft, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, und dem Teilnehmer einer angebotenen Veranstaltung, im folgenden „Teilnehmer“ genannt.
Zur Vereinfachung werden nachfolgend Teilnehmerinnen/Kundinnen sowie Teilnehmer/ Kunden mit der männlichen Form -Teilnehmer- bezeichnet.
Die Anmeldung für eine unserer Veranstaltungen gilt als vertragliche Vereinbarung, mit der Sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.
1. Veranstalter
Freiluft-Erlebnisse Ulrike Schoch, Ulrike Schoch, Eckenbachweg 22, 79541 Lörrach
2. Vertragsabschluss
- Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchung kann mit Hilfe des Buchungsformulars auf der Webseite, per Telefon, E-Mail, schriftlich oder mündlich erfolgen.
- Durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail senden.
- Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Diese elektronischen Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.
- Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen, in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.
3. Leistungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots auf der Webseite und der Buchungsbestätigung, die per Email versendet wird.
- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
- Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.
- Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor (insbesondere aufgrund der Wetterverhältnisse oder der Waldbrandgefahr), die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
- Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer und nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen abzuändern.
- Treten in Folge höherer Gewalt für die Veranstaltung unzumutbare Bedingungen nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.
- Die Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern oder ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
- Eine Veranstaltung beginnt mit dem Eintreffen von Freiluft und dem Teilnehmer zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt. Verspätungen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Veranstaltung endet mit der Verabschiedung am Treffpunkt oder in dessen Umkreis.
- An- und Abreise zum vereinbarten Treffpunkt erfolgt in eigener Verantwortung, auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten des Teilnehmers. Die Kosten für An- und Abreise sind von der Veranstaltungsgebühr nicht umfasst. Gleiches gilt für Kosten für eine eventuell erforderliche Unterbringung und Verpflegung vor Ort vor Veranstaltungsbeginn und/oder nach Veranstaltungsende. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, pünktlich am vorgegebenen Treffpunkt zu erscheinen. Unter Umständen ist die Weiterreise zum Veranstaltungsort erforderlich und termingebunden. Bei Verspätung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf anderweitige Beförderung zum konkreten Veranstaltungsort. Der Teilnehmer hat vor Anmeldung zu einer Veranstaltung, die im Ausland stattfindet, sicherzustellen, die erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung tatsächlich teilnehmen zu können.
4. Anspruch nicht genutzter Leistungen
Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.
5. Zahlungsbedingungen
- Für ausgeschriebene Veranstaltungen mit festem Termin:
- Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung mit Zahlungstermin. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Nichtbezahlung gerät der Teilnehmer nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Veranstaltung), ist der Preis sofort per Überweisung zu bezahlen.
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr voraus. Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sein, muss der Teilnehmer die vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbeleges vor Veranstaltungsbeginn belegen können.
- Der Veranstalter behält sich vor, den Platz in einem Kurs oder einer Tour anderweitig zu vergeben, falls die Zahlung nicht rechtzeitig beim Veranstalter eingeht.
- Für individuelle Veranstaltungen (Teamevents für Unternehmen, private Gruppen oder Vereine):
- Der Teilnehmer erhält die Rechnung nach Durchführung der Veranstaltung per E-Mail zugesendet. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Nichtbezahlung gerät der Teilnehmer nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Die Rechnung wird nach Durchführung der Veranstaltung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl gestellt, beträgt jedoch den Preis für eine vorab festgelegte Mindestteilnehmerzahl.
- Die dargestellten Preise auf der Webseite sind die Endpreise zuzüglich eventueller Mietgebühren für Leihausrüstung. Nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer und muss demnach nicht ausgewiesen werden.
6. Rücktritt durch den Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
- Im Falle des Rücktritts durch den Kunden kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- – Bis 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung: 20% des Gesamtbetrages
– Bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: 40% des Gesamtbetrages
– Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75% des Gesamtbetrages
– Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 90% des Gesamtbetrages
– Bei Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nicht-erscheinen oder Abbruch der Veranstaltung aus einem nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund ist der Gesamtbetrag fällig. - Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Abschluss einer Reisekostenversicherung zum Schutz vor Stornogebühren wird dem Teilnehmer ausdrücklich empfohlen. Ebenso ist der Abschluss einer Krankenreiseversicherung sinnvoll.
- – Bis 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung: 20% des Gesamtbetrages
- Ein Rücktritt muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen und bedarf zur Gültigkeit der Bestätigung des Veranstalters.
- Bereits eingezahlte Kurs-/Teilnahmegebühren werden entsprechend den oben aufgeführten Rücktrittsbedingungen verrechnet. Eventuelle Restbeträge überweisen wir zurück, sobald Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
- Alternativ kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu muss der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter den Namen der Ersatzperson mitteilen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen.
- Auf Wunsch des Kunden nimmt der Veranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für Umbuchungen (Änderungen des Veranstaltungsbeginns, Veranstaltungsart etc.), die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Kostenpauschale von 25 € pro Person erhoben.
Umbuchungswünsche, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass den Wünschen des Kunden entsprochen werden kann. Es greift dann o.g. Gebührensatz des Rücktritts.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
- Höhere Gewalt & unvorhersehbare Gründe: Sofern eine Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt oder aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. wenn durch die Wetterlage – schwerer Sturm/Unwetter – die Sicherheit nicht garantiert werden kann) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich einen Ersatztermin zu benennen. Sollte der Teilnehmer nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält er die eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
- Mindestteilnehmerzahl: Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Webseite) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Beginn abzusagen. In jedem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Der eingezahlte Veranstaltungspreis wird in voller Höhe zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
- Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters (Tourbegleiter / Betreuer / Guide): Sollte der Veranstaltungsleiter kurzfristig ausfallen, bemüht sich der Veranstalter, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden, der die Veranstaltung leitet. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Ersatztermin zu benennen. Sollte der Teilnehmer nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält er den eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Ausschluss von Teilnehmern
- Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten. Teilnehmer, die dagegen verstoßen oder den Kurs oder andere Teilnehmer in unzumutbarer Weise nachhaltig stören oder gar eine Gefahr für die vertragsgemäße Durchführung des Kurses darstellen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (physische und psychische Gesundheit, körperliche Fitness, Alter, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm der Angebote etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht.
- Der Teilnehmer hat bei berechtigtem Ausschluss keinen Anspruch auf Erstattung bezahlter Kursgebühren.
9. Teilnahmebedingungen
- Die Veranstaltungen bestehen aus Outdooraktivitäten und finden teilweise fern der Zivilisation, unter besonderen, bzw. ungewohnten geografischen und klimatischen Verhältnissen, sowie möglichst realitätsnah statt. Bei Outdooraktivitäten besteht nicht nur ein erhöhtes Verletzungsrisiko, sondern ortsspezifische Risiken z. B. durch Zecken, Giftspinnen und -schlangen sowie unvertraute, teils hocktoxische Pflanzen. Die Ernährung erfolgt teilweise direkt aus der Natur (nach Unterweisung des Veranstaltungsleiters). Zubereitung über Feuer und Verzehr erfolgen nicht unter den gewohnten hygienischen und sonstigen Umständen. Übernachtet wird z.B. im selbstgebauten Unterschlupf. Es wird jedem Teilnehmer daher dringend empfohlen, die eigene Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Verfassung, sowie etwa gebotenen Impfschutz zu überprüfen und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Der Teilnehmer handelt stets eigenverantwortlich und mit Rücksicht auf die übrigen Kursteilnehmer. Die Teilnahme an einzelnen Kursbestandteilen und die Nachahmung vermittelter Inhalte und Techniken erfolgt stets eigenverantwortlich und freiwillig.
- Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten und Touren teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.
- Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt.
Jahreszeitlich- bzw. wetterbedingt kann auf einzelnen Wegeabschnitten eine erhöhte Trittsicherheit und/oder Schwindelfreiheit erforderlich sein. Entsprechende Einschränkungen sind dem Wanderführer spätestens vor Antritt der Veranstaltung mitzuteilen. - Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.
10. Haftung
Der Veranstalter versichert, dass die Veranstaltungen sorgfältig vorbereitet sind, die Gruppe nach bestem Gewissen geführt werden und man insbesondere bemüht ist, das Risiko für alle Beteiligten gering zu halten.
- Der Teilnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung seines persönlichen Eigentums selbst.
- Bei vorsätzlicher, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführter Beschädigungen oder dem Verlust von ausgeliehenem Material werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
- Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Veranstaltung können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
- Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
- Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Seminaren und Touren in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren („Allgemeines Lebensrisiko“) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
- Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.
- Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
- Für die Anreise zum Kurs/Startplatz der Touren und Angebote übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
11. Versicherung der Teilnehmer
- Der Abschluss einer Reisekostenversicherung zum Schutz vor Stornogebühren wird dem Teilnehmer ausdrücklich empfohlen.
- Der Veranstalter setzt voraus, dass die Teilnehmer krankenversichert sind. Sollten Teilnehmer wider Erwarten im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sind die Kassen von gesetzlich Versicherten im Prinzip zuständig. Es könnte den Teilnehmern aber passieren, dass die im Ausland anfallenden Kosten umfangreicher sind, als die deutsche Krankenkasse gemäß ihren Richtlinien übernimmt. Als Privatversicherter sollte der Teilnehmer prüfen, ob sein Vertrag Auslandsreisen einschließt und ob bestimmte Aktivitäten oder Leistungen von der Haftung ausgeschlossen sind. Aus besagten Gründen empfehlen wir allen Teilnehmern, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
12. Aufzeichnungen und Bildrechte
- Der Veranstalter behält sich vor, Aufzeichnungen (Videos und Fotos) von Veranstaltungen und deren Teilnehmern zu erstellen und nach der Grundregel von § 22 S. 1 KUG und § 23 Abs. 1 KUG für eigene Zwecke (z.B. Werbung oder für die Webseite) zu nutzen. Ein Verkauf der entstandenen Medien an Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist dies dem Veranstaltungsleiter spätestens vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
- Bilder werden nicht in Kombination mit dem Namen der Teilnehmer gespeichert oder veröffentlicht.
- Freilufts ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter: Datenschutzerklärung
13. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht
- Der Teilnehmer beachtet die geltenden Deutschen, bei einem ausländischen Kurs- /Tourort auch die dortigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Kursunterlagen und Lehrmaterial, Flyer, Faltblätter und ähnliches Kursbegleitendes oder -bewerbendes unterliegt dem Urheberrecht. Dies auch, wenn nur als elektronische Datei zugänglich gemacht.
14. Schlussbestimmungen
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Freiluft und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen gilt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.
15. Annahme der AGB
Mit der Buchung des Angebots akzeptiert der Teilnehmer die AGB. Somit bestätigt der Teilnehmer selbst oder stellvertretend für alle Teilnehmer einer Veranstaltung der Auftraggeber die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Einblick auf die AGB und Verzichtserklärung hat er beim Buchungsvorgang und der Buchungsbestätigung.